Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026 (Version 2026-09-17-v8)
§1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Plattform eisbuchen.de, betrieben von Agnello Ventures (Inhaber: Enrico Agnello, Rosenstrasse 11, 76456 Kuppenheim). Die Plattform dient als Vermittlungsportal und technischer Dienstleister für mobile Eis-Catering-Dienstleistungen und verbindet Endkunden mit gewerblichen Eiswagen-Anbietern.
§2 Allgemeine Nutzer- und Account-Pflichten
Bei der Registrierung auf eisbuchen.de sind alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Eine Registrierung unter einer fremden Identität oder mit falschen Daten ist untersagt. Zugangsdaten (E-Mail-Adresse, Passwort) sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch oder unbefugten Zugriff ist Agnello Ventures unverzüglich unter hallo@eisbuchen.de zu informieren.
Verbotene Nutzung: Untersagt sind insbesondere: das automatisierte Auslesen von Plattforminhalten (Scraping), die Verbreitung von Spam oder unerwünschter Werbung über Plattformfunktionen, die Manipulation von Bewertungen oder Anfragen, die Umgehung technischer Sicherheitsmaßnahmen sowie jede Nutzung, die gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstößt. Verstöße berechtigen Agnello Ventures zur sofortigen Sperrung des Accounts.
§2a Kommunikation über die Plattform & Schutz von Kontaktdaten
Die Kommunikation zwischen Kunde und Anbieter erfolgt vor einer verbindlichen Buchung ausschließlich über den plattforminternen Chat (Textnachrichten). Der Austausch von Kontaktdaten (insbesondere Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Links zu externen Seiten oder Messenger-Kennungen) sowie die Aufforderung, den Vertrag an der Plattform vorbei abzuschließen, sind vor der verbindlichen Buchung unzulässig. Entsprechende Angaben können technisch unkenntlich gemacht werden; Verstöße werden protokolliert und können zu einer Verwarnung, zu Nachteilen bei der Sichtbarkeit des Profils und bei wiederholten Verstößen zur Sperrung des Accounts führen. Nach einer verbindlichen Buchung werden die für die Durchführung erforderlichen Kontaktdaten beider Seiten automatisch freigeschaltet.
§3 Leistungen für Kunden (Eis-Besteller)
Die Nutzung von eisbuchen.de (Recherche, Nutzung des Eisplaners, das Absenden von Anfragen sowie die Nutzung des internen Chats) ist für Endkunden kostenfrei. Erst wenn der Kunde ein verbindliches Angebot eines Anbieters annimmt, fällt eine Servicegebühr gemäß §3a an. eisbuchen.de stellt die technische Infrastruktur bereit, um Anfragen, Angebote und Chat-Nachrichten zwischen den Parteien zu übermitteln, und sichert die Buchung organisatorisch ab (Plattformschutz).
§3a Servicegebühr und Zahlungsabwicklung
(1) Bei der verbindlichen Annahme eines Angebots über die Plattform fällt eine Servicegebühr an. Sie ist die Vergütung von Agnello Ventures für die Vermittlungs- und Plattformleistung (u. a. Bereitstellung von Eisplaner, Chat, Angebots- und Buchungsabwicklung, Erinnerungs- und Schutzfunktionen) und wird von dem Kunden getragen.
(2) Transparenz: Die Servicegebühr ist in dem im Angebot ausgewiesenen Gesamtpreis bereits enthalten („inkl. Service & Plattformschutz"). Ihr konkreter Betrag wird dem Kunden spätestens im Buchungsdialog vor der verbindlichen Annahme angezeigt. Der Gesamtpreis erhöht sich durch die Gebühr gegenüber dem angezeigten Angebot nicht.
(3) Zahlung: Die Servicegebühr wird bei der Annahme des Angebots online über den Zahlungsdienstleister Stripe an Agnello Ventures gezahlt. Die verbindliche Buchung kommt erst mit dem Eingang der Zahlung zustande; der Kunde erhält hierüber eine Bestätigung. Der restliche Angebotsbetrag (die Vergütung des Anbieters) wird – vorbehaltlich einer Anzahlung nach §3b – nicht über die Plattform abgewickelt, sondern direkt zwischen Kunde und Anbieter beglichen (z. B. vor Ort); der Anbieter erhält seine Vergütung zu 100 %.
(4) Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird auf Rechnungen/Belegen von Agnello Ventures keine Umsatzsteuer ausgewiesen und erhoben.
(5) Widerruf: Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm für die Vermittlungs-/Serviceleistung von Agnello Ventures grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Der Kunde stimmt mit der Buchung ausdrücklich zu, dass Agnello Ventures mit der Ausführung dieser Serviceleistung (Vermittlung, Freischaltung der Kontaktdaten, organisatorische Absicherung der Buchung) sofort beginnt. Diese Serviceleistung ist mit der bestätigten, bezahlten Buchung im Wesentlichen erbracht; das Widerrufsrecht erlischt mit vollständiger Vertragserfüllung (§ 356 Abs. 4 BGB). Ab der bestätigten Buchung richtet sich die Erstattung der Servicegebühr nach der Staffel in §4a(2), die den Kunden bei frühzeitiger Stornierung absichert. Für die vom Anbieter erbrachte Catering-/Veranstaltungsleistung selbst besteht bei Verbrauchern nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht (Freizeitbetätigung zu einem bestimmten Termin).
§3b Optionale Anzahlung
(1) Ein Anbieter kann in seinem Profil festlegen, dass für seine Buchungen eine Anzahlung erhoben wird. Die Anzahlung beträgt 20, 30, 40 oder 50 Prozent des Anbieter-Nettopreises (Vergütung des Anbieters ohne Servicegebühr) und gilt für alle Angebote, die der Anbieter nach dieser Einstellung erstellt. Die zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültige Stufe wird für dieses Angebot festgeschrieben; eine spätere Änderung wirkt nur auf neue Angebote. Ist keine Stufe gesetzt, fällt keine Anzahlung an.
(2) Die Anzahlung ist Teil des im Angebot ausgewiesenen Gesamtpreises und erhöht ihn nicht. Ihr Betrag wird dem Kunden spätestens im Buchungsdialog gesondert ausgewiesen. Die Anzahlung ist eine Vorauszahlung auf die Vergütung des Anbieters und wird von Agnello Ventures (eisbuchen.de) ausschließlich im Namen und für Rechnung des Anbieters entgegengenommen und ungekürzt an ihn weitergeleitet (durchlaufender Posten); sie ist kein Entgelt für eine Leistung von Agnello Ventures. Der Anbieter zieht die Anzahlung von seiner Schlussrechnung an den Kunden ab.
(3) Die Anzahlung wird bei der Annahme des Angebots gemeinsam mit der Servicegebühr in einem Vorgang über den Zahlungsdienstleister Stripe gezahlt und dabei technisch unmittelbar dem Stripe-Auszahlungskonto des Anbieters zugeordnet. Die technische Zahlungsabwicklung sowie das Einbehalten der Anzahlung bis zur Auszahlung erfolgen ausschließlich über Stripe. Agnello Ventures führt für Kunde und Anbieter kein Zahlungskonto und nimmt die Anzahlung nicht auf einem eigenen Bankkonto entgegen; sie steuert lediglich den Zeitpunkt der Auszahlung an den Anbieter.
(4) Auszahlung an den Anbieter: Die Anzahlung wird an den Anbieter freigegeben, sobald einer der folgenden Zeitpunkte zuerst eintritt: der Kunde hat für das Event eine Bewertung mit mindestens 3 von 5 Sternen abgegeben; oder es sind mindestens 14 Tage seit dem (ersten) Eventtag vergangen. Bei einer Stornierung gilt die Aufteilung nach §4a(2). Meldet eine Partei innerhalb dieser Frist ein Problem oder ein Nichterscheinen, ruht die Auszahlung bis zur Klärung durch Agnello Ventures.
(5) Die Auszahlung setzt voraus, dass der Anbieter bei Stripe ein Auszahlungskonto eingerichtet und die dafür erforderliche Identitätsprüfung (KYC) durchlaufen hat. Solange dies nicht der Fall ist, kann der Anbieter in seinem Profil keine Anzahlungsstufe aktivieren.
(6) Rechnung über die Anzahlung: Agnello Ventures stellt dem Kunden über die Anzahlung auf Wunsch – bei Angabe einer Firmen- oder Rechnungsanschrift automatisch – eine Rechnung im Namen und für Rechnung des Anbieters aus (§ 14 Abs. 2 Satz 4 UStG). Der Anbieter ermächtigt Agnello Ventures hierzu mit der Aktivierung einer Anzahlungsstufe und stellt die dafür erforderlichen Angaben (insbesondere Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Anschrift sowie seinen umsatzsteuerlichen Status und den anzuwendenden Steuersatz) vollständig und wahrheitsgemäß bereit; er ist für deren Richtigkeit verantwortlich. Die Anzahlungsrechnung ist vom Anbieter in seiner Schlussrechnung anzurechnen (§ 14 Abs. 5 UStG). Auf der Rechnung von Agnello Ventures über die Servicegebühr wird die Anzahlung lediglich als durchlaufender Posten nachrichtlich ausgewiesen.
§4 Verbindliche Angebote, Chat & Vertragsschluss
Über das Portal können Kunden unverbindliche Catering-Anfragen stellen. Gewerbliche Anbieter haben die Möglichkeit, dem Kunden über das Portal ein verbindliches Angebot zu unterbreiten und über den integrierten Chat Details abzuklären.
Vertragsschluss und Haftungsausschluss bei Absagen: Nimmt der Kunde ein solches Angebot über die Plattform an und zahlt die Servicegebühr gemäß §3a, kommt ein rechtsverbindlicher Catering-Vertrag ausschließlich und unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande. Agnello Ventures (eisbuchen.de) wird nicht Vertragspartei dieses Catering-Vertrags. Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag – insbesondere bezüglich der Leistungserbringung, Bezahlung des Anbieter-Anteils, Stornierung, einseitigen Absage oder Mängeln – sind direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter zu klären. eisbuchen.de übernimmt keinerlei Haftung oder Schadensersatz, falls eine der beiden Parteien den Catering-Vertrag nicht einhält oder absagt.
Festpreis: Die für den Preis maßgebliche Menge (Gäste- und Portionszahl, gewählte Leistungen) gibt der Kunde bei der Anfrage selbst an. Der auf dieser Grundlage im angenommenen Angebot ausgewiesene Gesamtpreis ist ein Festpreis für die angegebene Menge. Er vermindert sich nicht, wenn am Veranstaltungstag weniger abgenommen wird als angegeben. Wird mehr abgenommen als im Angebot ausgewiesen, rechnet der Anbieter die Mehrmenge zu den im Angebot genannten Stückpreisen unmittelbar mit dem Kunden ab; dieser Mehrbetrag ist nicht Bestandteil der über die Plattform abgewickelten Servicegebühr und wird nicht über die Plattform abgewickelt. Wünscht der Kunde vor dem Event eine geänderte Menge, kann der Anbieter über die Plattform ein angepasstes Angebot mit angepasstem Gesamtpreis erstellen.
§4a Absagen, Verschiebungen und Stornierungen
Absagen oder Änderungswünsche sind über den auf der Plattform integrierten Chat zu kommunizieren, damit sie für beide Seiten nachvollziehbar dokumentiert sind.
(1) Stornierung des Catering-Vertrags: Die Leistung des Anbieters kann der Kunde gegenüber dem Anbieter kostenfrei stornieren, sofern Kunde und Anbieter nichts Abweichendes vereinbart haben. Etwaige individuelle Vereinbarungen zwischen Kunde und Anbieter (z. B. Ausfallpauschalen) sind nicht Bestandteil dieser AGB.
(2) Erstattung von Servicegebühr und Anzahlung bei Stornierung durch den Kunden: Für die an Agnello Ventures gezahlte Servicegebühr und eine etwaige gehaltene Anzahlung (§3b) gilt bei einer Stornierung durch den Kunden folgende abschließende Staffel, gerechnet ab Zugang der Stornierung bis zum (ersten) Eventtag: – Stornierung innerhalb von 24 Stunden nach der Zahlung, sofern das Event zum Zeitpunkt der Buchung noch mindestens 14 Tage in der Zukunft lag: Erstattung von 100 % der Servicegebühr und 100 % der Anzahlung. – Stornierung 14 oder mehr Tage vor dem Event: Erstattung von 100 % der Servicegebühr und 100 % der Anzahlung. – Stornierung 7 bis 13 Tage vor dem Event: Erstattung von 50 % der Servicegebühr und 50 % der Anzahlung; die übrigen 50 % der Anzahlung werden als Ausfallentschädigung an den Anbieter ausgezahlt. – Stornierung 0 bis 6 Tage vor dem Event: keine Erstattung der Servicegebühr; die Anzahlung wird vollständig als Ausfallentschädigung an den Anbieter ausgezahlt. Die Erstattung erfolgt automatisch auf das ursprüngliche Zahlungsmittel. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass Agnello Ventures bzw. dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist; gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(2a) Verschiebungen: Wird der Eventtag nach der verbindlichen Buchung einvernehmlich über die Plattform verschoben, bleibt für die Berechnung der Staffel nach Absatz 2 der bei der Buchung vereinbarte Eventtag maßgeblich, sofern dieser vor dem neuen Termin liegt; andernfalls gilt der neue Termin. Eine Verschiebung kann somit nicht dazu genutzt werden, eine kurz vor dem ursprünglichen Termin ausgesprochene Stornierung in eine höhere Erstattungsstufe zu verlagern. Der bei einer Stornierung tatsächlich erstattete Betrag wird dem Kunden vor der Bestätigung der Stornierung angezeigt.
(3) Stornierung durch den Anbieter / Nichterscheinen: Muss ein Anbieter eine bestätigte Buchung absagen, ist er verpflichtet, den Kunden unverzüglich über den Plattform-Chat zu informieren. Erscheint ein Anbieter nicht zum Event, kann der Kunde dies über den Bewertungslink oder den Chat melden; die Meldung ist vom Kunden ausdrücklich zu bestätigen und wird von Agnello Ventures geprüft. In beiden Fällen erhält der Kunde die Servicegebühr und eine etwaige Anzahlung unabhängig vom Zeitpunkt vollständig erstattet, sobald der Sachverhalt bestätigt ist; bis dahin ruht die Auszahlung einer Anzahlung an den Anbieter (§3b(4)). Anbieter, die bestätigte Buchungen kurzfristig absagen oder nicht erscheinen, riskieren eine Einschränkung oder Sperrung ihres Profils auf der Plattform.
(4) Härtefälle (z. B. schwere Erkrankung mit Nachweis, behördliche Untersagung, Unwetter) kann Agnello Ventures auf Anfrage kulanzweise abweichend regeln; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Keine Haftung von eisbuchen.de: Agnello Ventures übernimmt über die Erstattungsregeln dieses §4a hinaus keine Haftung für Schäden oder Aufwendungen, die einem Kunden oder Anbieter durch eine Absage oder Verschiebung entstehen.
§5 Abrechnung und Abonnement für gewerbliche Anbieter (Partner)
Gewerbliche Anbieter können sich auf eisbuchen.de registrieren und die Plattform mit einem kostenlosen Account nutzen. Zusätzlich kann ein kostenpflichtiges Abonnement (Jahresabo) abgeschlossen werden, das erweiterte Leistungen umfasst (u. a. ein reduzierter Servicegebühren-Satz auf Buchungen, wodurch die Angebote des Anbieters für Kunden im Endpreis günstiger werden, sowie zusätzliche Profil-Funktionen und eine Kennzeichnung als Premium-Partner).
Abrechnung und Kleinunternehmerregelung: Die Abrechnung der Abonnementgebühren erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister Stripe. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung des Plattformbetreibers gemäß § 19 UStG wird auf den Rechnungen von Agnello Ventures keine Umsatzsteuer ausgewiesen und erhoben. Alle Preise verstehen sich als Netto-Endpreise. Das Abonnement verlängert sich automatisch um den gewählten Abrechnungszeitraum, sofern es nicht vor Ablauf der aktuellen Laufzeit gekündigt wird.
Servicegebühren-Sätze: Der auf eine Buchung anfallende Servicegebühren-Satz richtet sich nach dem Abo-Status des Anbieters zum Zeitpunkt der Angebotserstellung und wird dem Anbieter im Angebots-Editor transparent angezeigt. Die Vergütung des Anbieters (sein Netto-Angebotspreis) bleibt von der Servicegebühr unberührt.
Abo-Erfordernis ab einer Umsatzschwelle (Fairness-Prinzip): Ein kostenloser Anbieter-Account kann zeitlich unbegrenzt genutzt werden, solange die über die Plattform vermittelten, verbindlich bestätigten Buchungen dem Anbieter insgesamt weniger als 2.500 € Umsatz erbracht haben. Ab dem Erreichen dieser Schwelle setzt das Reagieren auf neue, noch offene Anfragen – insbesondere das Versenden von Angeboten und das Schreiben von Chat-Nachrichten zu diesen Anfragen – ein aktives, kostenpflichtiges Abonnement voraus. Die Ansicht bestehender Anfragen sowie die Abwicklung bereits bestätigter Buchungen einschließlich der zugehörigen Kommunikation bleiben hiervon unberührt und weiterhin kostenfrei möglich. Der Anbieter wird rechtzeitig auf das Erreichen der Schwelle hingewiesen. Anbieter, die diese Schwelle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Regelung bereits überschritten haben, erhalten vor der erstmaligen Abo-Pflicht eine angemessene Übergangsfrist von mindestens sechs Wochen.
§6 Pflichten der Anbieter, Bildrechte & Datenschutz-Auflagen
Die registrierten Anbieter sind allein für die Richtigkeit ihrer Profilangaben verantwortlich und verpflichten sich, alle gesetzlichen Vorschriften (z.B. Gewerbeanmeldung, Lebensmittelrecht, Hygienevorschriften) einzuhalten.
Versicherungspflicht: Jeder Anbieter ist verpflichtet, für die Dauer seiner Tätigkeit auf der Plattform eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Auf Verlangen von Agnello Ventures ist der Anbieter verpflichtet, einen entsprechenden Versicherungsnachweis unverzüglich vorzulegen.
Garantie für Lebensmittel- und Allergeninformationen: Der Anbieter garantiert, dass alle Angaben zu Zutaten, Allergenen und Inhaltsstoffen jederzeit vollständig, korrekt und aktuell sind.
Freistellungsklausel: Der Anbieter stellt Agnello Ventures von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausgabe von Lebensmitteln, unzutreffenden Allergen- bzw. Zutatenkennzeichnungen oder sonstigen lebensmittelrechtlichen Pflichtverletzungen entstehen.
Bildrechte: Beim Hochladen von Logos, Texten und Bildern garantieren die Anbieter, dass sie die dafür erforderlichen Nutzungsrechte besitzen.
Datenschutz-Auflagen für Anbieter: Der Anbieter erhält über die Buchungsanfrage Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden. Der Anbieter verpflichtet sich, diese Kontaktdaten ausschließlich für die Abwicklung der konkreten Catering-Anfrage zu nutzen. Jede Weitergabe an Dritte oder die Nutzung für eigene Werbezwecke ist untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss von der Plattform.
§7 Haftungsbeschränkung
Agnello Ventures haftet als reiner Vermittler grundsätzlich nicht für die Qualität, Vollständigkeit oder rechtzeitige Ausführung des Catering-Vertrags durch den Anbieter. Unabhängig davon haftet Agnello Ventures uneingeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus übernommenen Garantien bleibt unberührt.
Hinweis-/Meldesystem: Kunde und Anbieter können über die Plattform Hinweise zu einer bestätigten Buchung melden (z. B. Nichterscheinen oder Beanstandungen zur Leistung vor Ort). Dieses Meldesystem ist ein freiwilliges Instrument der Qualitätssicherung und Missbrauchsprävention. Aus einer Meldung entsteht kein Anspruch gegen Agnello Ventures; insbesondere übernimmt Agnello Ventures dadurch weder eine Streitbeilegung noch eine Gewähr für die Lösung des gemeldeten Sachverhalts. Vertragliche Ansprüche (z. B. auf Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz) bestehen ausschließlich zwischen Kunde und Anbieter und sind unmittelbar zwischen diesen zu klären. Gemeldete Hinweise können zur Sicherung der Plattformqualität, zur Missbrauchs- und Betrugsprävention sowie – nach vorheriger Prüfung – zur Ermittlung anbieterbezogener Zuverlässigkeitskennzahlen verarbeitet werden; Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§8 Verbraucherstreitbeilegung
Agnello Ventures ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Für Verbraucheranfragen erreichst du uns unter hallo@eisbuchen.de.
§9 Ranking, Sortierung & Sichtbarkeit der Anbieter
Auf eisbuchen.de werden Anbieter an verschiedenen Stellen in einer bestimmten Reihenfolge angezeigt (Transparenzpflicht gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) 2019/1150 – „P2B-Verordnung"). Event-Suche: Anbieter in Reichweite werden nach dem voraussichtlichen Gesamtpreis für die konkrete Anfrage aufsteigend sortiert (inklusive Servicegebühr); da Anbieter mit Abonnement einen niedrigeren Servicegebühren-Satz haben, kann sich das Abonnement mittelbar auf die Reihenfolge auswirken. Eine darüber hinausgehende bezahlte Bevorzugung findet in der Event-Suche nicht statt. Anbieterübersicht: Anbieter mit Abonnement vor Anbietern ohne Abonnement, verifizierte Anbieter vorrangig. Regionale Seiten: Stadt zuerst, dann Nähe. Sichtbarkeit: Nur aktive, nicht ausgeblendete, vollständig ausgefüllte Nicht-Demo-Profile sind öffentlich sichtbar.
Automatische Angebote („Top Match"): Stellt ein Kunde eine Anfrage über den Eisplaner, ermittelt die Plattform automatisch alle für die Anfrage geeigneten Anbieter (der Veranstaltungsort liegt innerhalb der vom Anbieter angegebenen Reichweite, das Profil ist aktiv und vollständig, der Anbieter ist am Termin nicht als abwesend eingetragen) und zeigt sie dem Kunden in seinem Kundenbereich mit einem Gesamtpreis an, der aus den vom Anbieter hinterlegten Preisen, Reichweiten und Einstellungen sowie der Servicegebühr berechnet wird. Hauptparameter der Reihenfolge ist dieser Gesamtpreis (aufsteigend); ein Abonnement oder eine sonstige Zahlung des Anbieters an Agnello Ventures beeinflusst die Auswahl und Reihenfolge nicht unmittelbar, der niedrigere Servicegebühren-Satz von Abonnenten wirkt sich nur über den angezeigten Gesamtpreis aus. Wählt der Kunde einen Anbieter aus (gleichzeitig höchstens drei offene Anfragen je Event), erstellt die Plattform in dessen Namen sofort ein verbindliches Angebot auf Grundlage dieser Daten; die Anbieter haben dem durch die Aktivierung ihres Profils zugestimmt und können ihre Teilnahme jederzeit über ihr Profil beenden. Reagiert ein Anbieter nicht innerhalb der von der Plattform gesetzten Frist, sagt er ab oder ist er abwesend, kann die Plattform dem Kunden nach denselben Kriterien Ersatzangebote geeigneter Anbieter vorschlagen; bei mehreren gleich geeigneten Anbietern entscheidet dabei die Entfernung zum Veranstaltungsort und die bisherige Zuverlässigkeit des Anbieters (Verhältnis erfolgreich durchgeführter zu vom Anbieter selbst abgesagten automatischen Buchungen). Der Kunde ist an keines der automatischen Angebote gebunden und kann sie ablehnen oder eine andere Anfrage stellen.
§10 Bewertungen – Herkunft und Echtheitsprüfung
Bewertungen können ausschließlich Kunden abgeben, die über eisbuchen.de eine Buchungsanfrage gestellt haben und deren Event nachweislich stattgefunden hat. Die Einladung erfolgt über einen personalisierten, einmalig nutzbaren Bewertungslink (§ 5b Abs. 3 UWG). Eine Mehrfachbewertung ist technisch ausgeschlossen. Das Abgeben unwahrer oder gefälschter Bewertungen ist untersagt. Agnello Ventures behält sich vor, Bewertungen zu entfernen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder offensichtlich nicht von einem echten Kunden stammen.
§10a Information zu E-Mails an Bestandskunden
Agnello Ventures verwendet die im Zusammenhang mit einer Anfrage oder Buchung erhobene E-Mail-Adresse des Kunden gemäß § 7 Abs. 3 UWG für gelegentliche E-Mail-Hinweise auf eigene ähnliche Leistungen von eisbuchen.de (z. B. eine Erinnerung zur Eventplanung in der nächsten Saison). Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen — per Abmeldelink in jeder solchen E-Mail oder formlos an hallo@eisbuchen.de. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§11 Änderungen dieser AGB
Änderungen werden registrierten Nutzern mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist widerspricht. Gewerbliche Anbieter mit einem aktiven Abonnement, die einer wesentlichen AGB-Änderung widersprechen, haben das Recht, ihr Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kostenfrei außerordentlich zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).
§12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand der Sitz von Agnello Ventures (Kuppenheim). Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.